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Schule Wallisellen
Rund 1'209 Schülerinnen und Schüler besuchen in Wallisellen den Kindergarten, die Primarschule oder die Sekundarschule. Sie werden von 130 Lehrpersonen in zeitgemässen Schulanlagen unterrichtet. Während die Kindergärten dezentral über das Gemeindegebiet verteilt sind, befindet sich die Primarschule in den Schulen West (Wallisellen West), Mösli (Wallisellen Ost) und Bubental(Wallisellen Mitte).

Die Sekundarschule ist zentral in der Schule Bürgli untergebracht.

Zusätzlich führt die Schulgemeinde Wallisellen im Schulhaus an der Bahnhofstrasse 7 eine kommunale Sonderschule, die Schule in Kleingruppen.

Die Schulgemeinde verfügt im Schuljahr 2009/10 über 13 Kindergärten. Der Eintritt in den Kindergarten ist für alle Kinder obligatorisch, welche bis am 30. April des laufenden Jahres das 4. Altersjahr erreicht haben. Die Kindergartenzeit dauert in der Regel 2 Jahre.

Die Schülerinnen und Schüler von Wallisellen werden allgemein in Regelklassen unterrichtet. Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf werden von ihren Lehrpersonen und von schulischen Fachpersonen unterstützt und gefördert. Dank der Integrativen Förderung (IF) können rund 96 Prozent aller Walliseller Kinder die Schule in ihrem Wohnort besuchen.

Fremdsprachige Kinder, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen, bereiten sich in einer speziellen Klasse (DaZ: Deutsch als Zweitsprache) auf einen Übertritt in eine Regelklasse vor oder erhalten ergänzend zum Klassenunterricht spezielle Deutschlektionen.

Mit dem Übertritt in die Sekundarschule werden die Schülerinnen und Schüler in die Abteilungen A oder B eingeteilt sowie in den Fächern Mathematik und Französisch einer Anforderungsstufe (I, II oder II)zugewiesen. Für das Gymnasium ist die Aufnahmeprüfung zwingend, die Ausschreibungen erfolgen jeweils im Januar. Die meisten Walliseller Schülerinnen und Schüler besuchen das Gymnasium in Zürich-Oerlikon.

Ein Wechsel der Abteilung oder einer Anforderungsstufe innerhalb der Sekundarschule ist möglich, wenn angenommen werden muss, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Abteilung oder Anforderungsstufe besser gefördert werden kann. Umstufungen sind jeweils Ende November (nur 1. Sekundarklasse), Ende Januar (nur 2. und 3. Sekundarklasse), Mitte April (nur 1. Sekundarklasse)sowie auf Ende des Schuljahres möglich.