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Die Schulpflege legt Wert darauf, dass möglichst keine Schulausfälle entstehen. Bei Ausfällen wird eine Stellvertretung organisiert oder es wird intern gespettet.
In den einzelnen Schulen ist dafür die Schulleitung verantwortlich.
Als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind Sie für den regelmässigen Schulbesuch Ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der Volksschulverordnung geregelt.
Absenzen sollen aus Sicherheitsgründen der Lehrperson rasch gemeldet werden.
Siehe auch unter: Ferien/Freitage/Schulschlusszeiten, Jokertag/e
In Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein bietet die Sekundarstufe den Schülerinnen und Schülern der 2. Sek die Möglichkeit, einen ersten Kontakt mit der Berufswelt zu knüpfen.
Jährlich wiederkehrend findet im Herbst ein Berufserkundungstag statt. Unternehmen aus Wallisellen und Umgebung öffnen ihre Türen und geben den Schülerinnen und Schülern Einblicke in den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeitenden. Alle Schülerinnen und Schüler lernen so zwei unterschiedliche Berufe kennen. Dabei erfahren sie einiges über den Inhalt und Möglichkeiten dieser Berufe und können vor Ort Berufstätigen Fragen zu ihrer Arbeit stellen.
Damit dient der Berufserkundungstag als Fenster, durch welches die Schülerinnen und Schüler in die Zukunft blicken und für sich Eindrücke gewinnen können, die für ihre eigene Berufswahl relevant sind.
Der Bezirksrat Bülach ist die Rekursinstanz für Entscheide der Schulpflege der Schule Wallisellen.
Die Eltern werden zu den verschiedenen Anlässen jeweils schriftlich eingeladen.
Die Klassenlehrpersonen führen individuelle Elternabende durch. Die Schule empfiehlt die Teilnahme beider Eltern.
Stufenübergreifend finden Elternabende vor dem Eintritt in den Kindergarten und vor dem Übertritt in die Sekundarstufe statt.
Die Kinder starten jeweils in der 2. Primarklasse mit dem Englischunterricht.
Die Schulferien werden von der Schulpflege festgelegt. Die Feriendaten können gegenüber anderen Gemeinden und Mittelschulen im Kanton variieren.
Für Abwesenheiten bis 2 Tage stehen die Jokertage zur Verfügung (siehe Jokertage). Für längere Abwesenheiten ab 3 Tagen muss mindestens drei Schulwochen vorher online ein schriftliches Dispensationsgesuch eingereicht werden. Die Geschäftsleitung der Schule Wallisellen entscheidet über das Gesuch.
Dispensationen siehe unter:
Dispensationsgesuch
Ferienplan siehe unter:
Dokumente
Vor den Ferien gelten folgende Schulschlusszeiten:
Es besteht für Lehrpersonen ein reiches Angebot an berufsbezogenen Weiterbildungsmöglichkeiten. Viele dieser Kurse finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Für die Fortbildung können auch Urlaube von einzelnen Tagen bis zu mehreren Wochen gewährt werden. In der Regel werden die betroffenen Klassen während der Abwesenheit der Lehrperson von Vikarinnen oder Vikaren betreut. Gelegentlich finden auch gemeindeinterne Weiterbildungstage statt, die für die Kinder schulfrei sind. Die entsprechenden Daten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Französischunterricht beginnt in der 5. Primarklasse und umfasst an der Mittelstufe wöchentlich zwei ganze oder vier halbe Lektionen.
Die Schülerinnen und Schüler lernen in erster Linie, sich in Alltagssituationen zu verständigen. Lesen und Schreiben stützen den Lernprozess und nehmen einen wichtigen Platz ein. Hausaufgaben festigen den Schulstoff.
Unterschiede im Französischunterricht zur Primarschule ergeben sich an der Sekundarschule durch die altersbedingte Entwicklung der Jugendlichen.
Das Fach wird an der Sekundarschule in 3 Anforderungsstufen angeboten. Französisch ist an der Sekundarschule ein Promotionsfach, welches benotet wird.
Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler umfasst mehr als nur mathematische Durchschnittsberechnungen in kognitiven Fächern. Es wird vielmehr eine Gesamtbeurteilung angestrebt, die das Lernverhalten des Kindes, seinen Stand zu den Lernzielen, sein Arbeits- und Sozialverhalten wie auch eine eventuelle Fremdsprachigkeit berücksichtigt. Eine solche Beurteilung soll das Lernen unterstützen und das Selbstvertrauen der Lernenden stärken.
Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen finden sie in der Gesetzessammlung zur Volksschule. Diese wird von der Bildungsdirektion herausgegeben.
Für Erlasse auf der Stufe der Schule Wallisellen verweisen wir auf die Gemeindeordnung der Stadt Wallisellen sowie dem Geschäfts- und Kompetenzreglement der Schule Wallisellen.
Kontakt:
Schulverwaltung
Die Zahnpflegeinstruktion ist in Wallisellen im Gesundheitsunterricht integriert. Anstelle des herkömmlichen Zähneputzens erhalten die Schülerinnen und Schüler der Kindergartenstufe 4 Lektionen und die der Primarstufe 5 Lektionen pro Jahr Unterricht in Zahnpflege, Ernährung und Körperpflege.
Nebst der Kontrollen der Pausen (Aufsicht) werden auch themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen der Lehrerschaft mit Fachpersonen organisiert. Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und der Schule ist besonders wichtig.
Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen wird angestrebt, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern zu stärken.
Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen können nach der sechsten Primarklasse oder nach der 2. oder 3. Sekundarklasse an eine Mittelschule übertreten, sofern sie die kantonale Aufnahmeprüfung bestehen.
Für die Anmeldung an die Aufnahmeprüfung sind die Eltern verantwortlich.
Alle wichtigen Informationen zur Aufnahmeprüfung, den öffentlichen Informationsveranstaltungen der Zürcher Kantonsschulen etc. finden Sie auf der Website www.zentraleaufnahmepruefung.ch
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Falls ihr Kind unter den Hausaufgaben leidet, nehmen Sie mit der Lehrperson Kontakt auf.
In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen.
Sie finden die verschiedenen Hausordnungen unter Dokumente Allgemeines (wallisellen.ch) bei der entsprechenden Schule.
Schülerinnen und Schüler im Alter von 4 bis max. 20 Jahren mit einer kognitiven Beeinträchtigung erhalten an der Heilpädagogischen Schule des Bezirks Bülach eine ihnen angepasste schulische und lebenspraktische Förderung.
Die offizielle Anmeldung erfolgt über den Schulpsychologischen Dienst.
Die Lektionen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sind eine Ergänzung zum Schulunterricht. Der HSK-Unterricht fördert die Erstsprache und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion. Er stärkt die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie in der Identitätsbildung und Integration. Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt.
Detaillierte Informationen zu den Kursen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) finden Sie auf der Website des Volksschulamtes Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) | Kanton Zürich (zh.ch)
Auf der gleichen Seite können Sie Ihr Kind direkt anmelden. Die Schule Wallisellen ist administrativ nicht involviert.
Pro Schuljahr können zwei Jokertage - auch zusammengefasst - bezogen werden.
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Ein nicht bezogener Jokertag kann nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden. Es gibt keine Sperrtage für den Bezug eines Jokertages.
Die Eltern teilen den Bezug eines Jokertages der Klassenlehrperson vorgängig mit dem entsprechenden Formular mit. Das Kind und die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der verpasste Schulsstoff nachgearbeitet wird. Sie holen die entsprechenden Informationen bei den betreffenden Lehrpersonen selbständig ein.
Ein bezogener Jokertag wird im Zeugnis als entschuldigte Absenz vermerkt, siehe Absenzen Schüler/innen
Im Kanton Zürich ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch. Mit dem Eintritt in den Kindergarten kommt Ihr Kind zum ersten Mal mit der Volksschule in Kontakt.
Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre. Hier werden die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung unterstützt und gefördert. Auf spielerische Weise werden die Schülerinnen und Schüler an das Lernen herangeführt.
Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch für alle Kinder, welche
- vom 1. August 2020 bis und mit 31. Juli 2021 geboren sind
- früher geboren sind, den Kindergarten aber noch nicht besuchen
Das Formular "Angaben zum Kindergarteneintritt" wird den Eltern Anfang Januar 2025 zugestellt (Rücksendefrist 31. Januar 2025). Falls Sie keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung (Telefon 044 877 64 00).
Eine Rückstellung vom Eintritt in den Kindergarten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein entsprechender Antrag muss bis spätestens 31. Januar 2025 bei der Schulverwaltung eintreffen.
Es braucht dazu:
Die Geschäftsleitung der Schule Wallisellen entscheidet auf Grund dieser Unterlagen über eine Rückstellung. Diese darf nur genehmigt werden, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann (Volksschulverordnung § 3).
Der Versand der Kindergartenzuteilung erfolgt am 28. Mai 2025 per A-Post.
Weitere Informationen zum Thema Zuteilungen - siehe Eltern-ABC "Zuteilung"
Montag, 18. August 2025 um 10.00 Uhr
Klapp ist eine einfache und sichere Kommunikationslösung zwischen Lehrpersonen und Eltern. Die Eltern erhalten dabei Informationen, Termine und Elternbriefe ganz bequem auf das Smartphone, auf das Tablet oder auf den Computer. Klapp ersetzt in der Kommunikation zwischen der Schule und den Eltern individuelle Messenger-Apps wie WhatsApp und kanalisiert den Mailverkehr.
Für Informationen zur Registration wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson.
Ein- bis zweimal während der Mittelstufe und während der Sekundarstufe können Lehrpersonen mit ihrer Klasse ein Klassenlager durchführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Fr. 22.- pro Tag.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig. Eltern sollen den Kontakt zu den Lehrpersonen suchen. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Kontaktieren Sie die zuständige Schulleitung nur, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer ungelöst bleiben.
Die Lehrpersonen laden von Zeit zu Zeit zu einem Elternabend ein. Die Anregung dazu und die Mitgestaltung eines solchen Anlasses kann auch von den Eltern ausgehen. Siehe auch Elternabende
Die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern wird bei vielen Anlässen geschätzt, z. B. bei Sportanlässen, Transporten, Exkursionen und Klassenlagern. Es gibt an allen Schulen in Wallisellen einen Elternrat.
Grundsätzlich ist es nach Absprache mit der Lehrperson Ihres Kindes möglich, den Unterricht zu besuchen. Siehe auch Schulbesuchstage
Im Kanton Zürich gibt es drei anerkannte Schulen für künstlerisch oder sportlich speziell begabte Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler:
Der Regierungsrat hat die Schulplätze an diesen drei Schulen genehmigt. Die Wohnortsgemeinden sind verpflichtet, das Schulgeld für die Talente, die an eine dieser Schulen aufgenommen werden, zu übernehmen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier Kunst- und Sportschulen | Kanton Zürich (zh.ch)
Die unter «weiteres Angebot» aufgeführten Schulen werden von der Schule Wallisellen nicht finanziert (auch nicht anteilsmässig).
Das Leitbild der Schule Wallisellen wurde an einer Klausurtagung der Schulpflege, in einem Seminar und an Sitzungen in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen erarbeitet.
Das Leitbild dient der Identifikation und ist Richtschnur für unser Verhalten und Handeln. Es soll dazu beitragen, die Kontinuität und Qualität unserer Arbeit sicherzustellen. Das Leitbild zeigt den Schulbehörden und den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern und allen Aussenstehenden, was sie voneinander erwarten dürfen.
Die aus dem Leitbild abgeleiteten Ziele und Massnahmen bilden ein verbindliches Führungsinstrument für Schulbehörde und Lehrpersoen. Dieses bringt für beide Seiten Sicherheit.
Wir erhoffen uns, dass dieses Leitbild mit konkreten Zielen und Massnahmen viel zum Wohle und zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beitragen wird.
Es kann vorkommen, dass Kinder Läuse haben. Wenn wir dies in der Schule feststellen, werden alle Eltern der betroffenen Klasse über die notwendigen Massnahmen informiert. In der Klasse wird eine Fachperson zugezogen.
Unter www.lausinfo.ch oder hier können weitere Informationen zum Thema Läuse und deren Bekämpfung gefunden werden.
Der Unterricht in der Mittelstufe festigt und erweitert die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen eigenständig und selbstverantwortlich. Sie setzen sich mit ihrer Heimat unter geschichtlichen, geografischen und naturkundlichen Aspekten auseinander. Die Kinder werden zu Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme erzogen. Der Unterricht wird überwiegend in ganzen Klassen erteilt.
Im Kanton Zürich beginnt die Schulpflicht in der Regel mit 4 Jahren. Kinder, die bis zum Stichtag (31. Juli) das 4. Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Eine vorzeitige Einschulung ist nicht möglich. Eine Rückstellung vom Eintritt in den Kindergarten wird nur in Ausnahmefällen und unter gewissen Voraussetzungen bewilligt. Die Schulpflicht dauert 11 Jahre.
Die öffentliche Volksschule ist kostenlos sowie politisch und konfessionell neutral. Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton Zürich haben das Recht, die Volksschule zu besuchen. Sie umfasst den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschule.
In der obligatorischen Schulzeit erhalten Kinder und Jugendliche eine Grundbildung, welche ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.
An den Schulen bilden die Lehr- und Fachpersonen aller parallel geführten Klassen Pädagogische Teams, wodurch eine enge Zusammenarbeit gewährleistet ist. Dadurch wird auch klassenübergreifender Unterricht möglich. Gemeinsame Exkursionen, Schulreisen und Projekte gehören dazu.
Täglich wechselnde Teams von Lehrpersonen sorgen in den einzelnen Schulanlagen für die Einhaltung der Pausenordnung und gewährleisten die Sicherheit der Kinder auf dem Schulareal.
Schülerinnen und Schüler, die die Hausordnung missachten oder sich auffällig verhalten, werden gegebenenfalls der zuständigen Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung gemeldet.
Eine Projektwoche bietet Raum und Zeit, sich intensiv mit einem Thema zu beschäftigen. In Schulhaus-Projektwochen ergibt sich die Möglichkeit, stufen- und klassenübergreifende Kontakte zu knüpfen. Es sind auch klasseninterne oder Gesamtschul-Projektwochen möglich.
Für Primarschülerinnen und Primarschüler, die dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, stellt die Lehrperson im März - nach einem schulischen Standortgespräch mit den Eltern - einen Antrag auf Repetition an die Schulleitung.
Steht die Zweckmässigkeit einer Repetition noch nicht fest und erscheint es möglich, die bestehenden Lücken innert nützlicher Frist zu beheben, kann anstelle einer Repetition eine provisorische Promotion angeordnet werden. Die Bewährungszeit dauert in der Regel bis Ende November. Ausnahmsweise kann eine Versetzung auch während des Schuljahres erfolgen.
Die freiwillige Wiederholung einer Klasse kann von der Schulleitung auf Antrag der Eltern und nach Anhören der Lehrperson und der Schulpsychologin ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Massnahme im Interesse des Kindes liegt. Für die Wiederholung der 6. Klasse sind die speziellen Bestimmungen für den Übertritt in die Sekundarschule massgeblich. Diese kann nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Über die Promotionsanträge entscheidet die zuständige Schulleitung. Die Eltern werden schriftlich und unter Bekanntgabe der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel benachrichtigt.
In Wallisellen wird die Sekundarschule nach dem Organisationsmodell der Dreiteiligen Sekundarschule geführt. Auf- und Abstufungen sind je nach Jahrgangsklasse an ein bis drei Terminen pro Schuljahr möglich. Repetitionen sind bei diesem Modell nicht vorgesehen.
Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde bzw. der Geschäftsleitung nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten:
Die verfügende Behörde bzw. Geschäftsleitung wird gebeten, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Die Behörde bzw. die Geschäftsleitung ist frei, auf das Gesuch einzutreten. Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z. B. neue Stellungnahme, neues Gutachten.
Die Einsprache ist eine förmliche Anfechtung einer nicht endgültigen Verwaltungsverfügung. Sie ist dann möglich, wenn der Entscheid nicht von der Schulbehörde ausgegangen ist, sondern von der Geschäftsleitung, einer Schulleitung oder einer Bereichsleitung.
Ein Entscheid der Schulbehörde wird bei der nächst höheren Instanz, dem Bezirksrat Bülach, angefochten. Das Schreiben an den Bezirksrat muss eine Kopie des angefochtenen Entscheids und eine Begründung enthalten. Die Rekursfrist beträgt in der Regel 30 Tage. Die Kosten werden der unterliegenden Partei auferlegt.
«Religion und Kultur» ist ein obligatorisches Schulfach, das von allen Kindern besucht werden muss. Eine Abmeldemöglichkeit besteht nicht. Das Fach ist so aufgebaut, dass alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können, unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit.
Die Broschüre zum Herunterladen gibt weitere Informationen zum Schulfach. Die Broschüre ist auch in den folgenden weiteren Sprachen erhältlich: arabisch, albanisch, englisch, französisch, italienisch, portugiesisch, spanisch, serbisch/kroatisch/bosnisch, tamilisch, türkisch. Wünschen Sie eine Broschüre in Ihrer Muttersprache, wenden Sie sich bitte direkt an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
In den Schulen Bubental, Bürgli, Integra und Mösli finden jährlich einige Besuchstage statt.
Auf der Kindergartenstufe aller Schulen sowie auf der Primarstufe der Schule Alpen erhalten die Eltern einen Besuchsgutschein, mit welchem sie einen individuellen Besuchstermin mit der Lehrperson vereinbaren können. Zudem können Eltern nach Absprache mit der Lehrperson Schulbesuche machen, um ihr Kind in der täglichen Schulsituation zu erleben. Gespräche mit der Lehrperson sind nach Absprache möglich.
Die Schulmediatheken umfassen ein breites Angebot an sorgfältig ausgesuchter Kinder- und Jugendliteratur. Von der 1. Klasse an können die Klassenlehrpersonen mit ihren Schülerinnen und Schülern regelmässig die Schulmediathek besuchen und stufengerechte Literatur ausleihen. Bilderbücher, Bücher für das erste Lesealter, Jugendbücher, Sachbücher usw. stehen auf der Primarschulstufe zur Verfügung. Die Schulmediatheken sind unterteilt in Unterstufen-, Mittelstufen- und Sekundarstufenbücher.
Die Mediathek im Schulhaus Bürgli Nord animiert die Schülerinnen und Schüler zum Lesen und hilft ihnen bei eigenständiger Themenbearbeitung, der Ausarbeitung von Vorträgen, Abschlussarbeiten und bei anderen schulischen Aufträgen. Sie liefert ihnen die Grundlagen für die verschiedensten Tätigkeiten innerhalb der Sekundarschulzeit.
Lehrpersonen sind einerseits verantwortlich für die Arbeit mit der Klasse, andererseits für viele Belange innerhalb der Schulanlage und der Schule allgemein.
In den Schulkonferenzen, geleitet durch die Schulleitungen, werden pädagogische und administrative Schulfragen behandelt.
Die Schulpflege ist das oberste Organ der Schule Wallisellen. Ihr gehören einschliesslich Schulpräsidium fünf vom Souverän gewählte Mitglieder an. Sie wird alle vier Jahre von den Stimmberechtigten der Stadt Wallisellen gewählt. Die Arbeit der Schulpflege ist vorab eine normative und strategische Führungsaufgabe. Die Behörde setzt Ziele, legt Legislaturschwerpunkte fest und fällt generell Grundsatzentscheide auf strategischer Ebene. Der Vollzug der definierten Grundsätze und die dafür erforderlichen operativen Entscheide und Abläufe werden den operativen Gremien und Stellen delegiert.
Vor den Ferien, bzw. offiziellen Feiertagen gelten folgende Schulschlusszeiten:
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen Ihnen, den Schulweg mit Ihrem Kind vor dem ersten Schultag vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder können den Schulweg in der Regel selbständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf das regelmässiges Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos auf dem Schulweg liegt in Ihrer Verantwortung als Eltern/Erziehungsberechtigte. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen. Die Veloverkehrserziehung in der Schule beginnt in der Mittelstufe (ab der 4. Klasse).
Die Regelung in Wallisellen sieht eine obligatorische Vorsorgeuntersuchung aller Kinder vor dem Kindergarteneintritt, in der 5. Primarklasse sowie in der 2. Sekundarstufe vor. Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten vor Eintritt in den Kindergarten bzw. Anfang Schuljahr einen Gutschein, der bei der Arztpraxis Ihrer Wahl eingelöst werden kann.
Somit gilt:
Unter der Leitung einer Schwimmlehrperson und im Beisein der Kindergartenlehrperson findet für jede Kindergartenklasse einmal jährlich eine Lektion Wassergewöhnung im Hallenbad der Sportanlagen Wallisellen statt.
Ab der ersten Primarklasse findet regelmässiger Schwimmunterricht statt. Dieser wird im Hallenbad der Sportanlagen Wallisellen erteilt.
Das Erlernen der Schwimmtechnik ist das oberste Ziel in der Zeit bis Ende der 4. Primarklasse.
Kontakt:
Katalin Konya
Die Sekundarstufe wird in Wallisellen seit Beginn des Schuljahres 2011/12 mit drei Abteilungen (A, B und C) geführt. Die Niveaus B und C werden in gemischten Klassen unterrichtet. Französisch wird in drei Anforderungsstufen angeboten.
Sowohl die Abteilungen wie auch die Anforderungsstufen sind durchlässig, d. h. sie können während den drei Jahren der Sekundarstufenzeit gewechselt werden.
Parallel dazu besteht ein Förderzentrum, welches von einem Heilpädagogen und weiteren Lehrpersonen geführt wird. Im Förderzentrum erhalten Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen - hohe Begabung, Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten - spezielle Unterstützung, um die Begabung zu nutzen oder Defizite abzubauen.
Haben Sie Freude am Umgang mit Kindern und möchten gerne eine Lehrperson bei ihrer Arbeit unterstützen? Für unser Projekt «Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer» suchen wir auf den Stufen Kindergarten bis 6. Primarklasse laufend Seniorinnen und Senioren, welche sich gerne auf ehrenamtlicher Basis engagieren möchten.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Sporttage werden einmal jährlich durchgeführt. Sie finden während der Unterrichtszeit statt. Turniere werden via Klassenlehrpersonen ausgeschrieben. Sie finden in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit statt.
Im Kanton Zürich gibt es drei anerkannte Schulen für künstlerisch oder sportlich speziell begabte Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler:
Der Regierungsrat hat die Schulplätze an diesen drei Schulen genehmigt. Die Wohnortsgemeinden sind verpflichtet, das Schulgeld für die Talente, die an eine dieser Schulen aufgenommen werden, zu übernehmen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier Kunst- und Sportschulen | Kanton Zürich (zh.ch)
Die unter «weiteres Angebot» aufgeführten Schulen werden von der Schule Wallisellen nicht finanziert (auch nicht anteilsmässig).
Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes sind auch Unfälle von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Unfälle, die während der Schulzeit oder auf dem Schulweg geschehen, müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.
Die folgenden Unterrichtszeiten gelten in Wallisellen:
08.00 - 08.20 Uhr | Betreuungszeit im Kindergarten | Montag - Freitag, alle Kindergarten-Kinder |
08.20 - 12.00 Uhr | Unterricht | Montag - Freitag, alle Kindergarten-Kinder |
13.30 - 13.45 Uhr | Betreuungszeit im Kindergarten | Dienstag und Donnerstag, nur 2. Kindergarten-Kinder |
13.45 - 15.25 Uhr | Unterricht | Dienstag und Donnerstag, nur 2. Kindergarten-Kinder |
07.30 - 08.15 Uhr
08.20 - 09.05 Uhr
09.10 - 09.55 Uhr
10.25 - 11.10 Uhr
11.15 - 12.00 Uhr
13.45 - 14.30 Uhr
14.40 - 15.25 Uhr
15.35 - 16.20 Uhr
07.30 - 08.15 Uhr
08.20 - 09.05 Uhr
09.15 - 10.00 Uhr
10.20 - 11.05 Uhr
11.10 - 11.55 Uhr
12.00 - 12.45 Uhr
12.55 - 13.40 Uhr
13.45 - 14.30 Uhr
14.35 - 15.20 Uhr
15.35 - 16.20 Uhr
16.25 - 17.10 Uhr
Die Unterstufe vermittelt eine ganzheitliche Bildung an lebensnahen Themen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Im Weiteren erleben sie Zusammenhänge in der Umwelt. Die Kinder gewöhnen sich an das Leben in einer Gruppe und lernen, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen. Der Unterricht in der Unterstufe wird überwiegend in Halbklassen erteilt.
Nicht immer ohne Anspannung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen ist die Zeit des Übertritts. Die Mittelstufenlehrpersonen sind sorgfältig bestrebt, für ihre Schülerinnen und Schüler den richtigen Ort an der Sekundarschule zu finden, wo sie ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit gemäss am besten gefördert werden können.
An einem gemeinsamen Orientierungsabend im Verlauf der 5. Klasse werden die Anforderungen in den diversen Zweigen der Sekundarschule genauer vorgestellt.
Übertritt in Sekundarschule per Schuljahr 2024/25
In dieser Präsentation finden Sie die wichtigsten Informationen.
Im Mittelpunkt des Unterrichts im Kindergarten und der 1. Klasse steht vor allem die Praxis. So wird das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse intensiv geübt. Anschliessend richtet sich der Stoff immer mehr auf das Bewegen im Verkehrsraum mit dem Fahrrad aus.
In der 5. Klasse erfolgt zusätzlich ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad im Verkehrsgarten bzw. auf öffentlichen Strassen. In der Oberstufe sind die Schwerpunkte das Verhalten an der Unfallstelle, die Gefahrenlehre und die Folgen eines Verkehrsunfalles.
Jede Schülerin/jeder Schüler erhält pro Schuljahr einen Gutschein für eine individuelle Untersuchung gemäss Zürcher Schulzahnuntersuchung bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt nach freier Wahl.
Weiter erhalten die am häufigsten von Karies betroffenen Zähne, bzw. Zahnflächen einen zusätzlichen Schutz durch das Auftragen von Fluorid-Lacken auf die im Durchbruch stehenden oder frisch durchgebrochenen Backenzähne.
Die Schulverwaltung ist für das Zustellen der Gutscheine und die Kontrolle über die erfolgte zahnärztliche Untersuchung zuständig. Sie kann bei Nichteinlösen des Gutscheines die Erziehungsberechtigten an die Untersuchung erinnern.
Die Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist ein fester Bestandteil der Volksschule. Nebst den Fachbereichen werden auch die Lernentwicklung sowie das Verhalten beurteilt.
Details zum Thema Zeugnisse und Beurteilung finden Sie hier https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/volksschule/volksschule-unterricht/volksschule-zeugnisse-beurteilung.html
Eine wichtige Qualität der Schule Wallisellen besteht in der guten Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Dies trägt sehr viel dazu bei, dass unsere Kinder gerne in Wallisellen zur Schule gehen.
Vertreter der Lehrerschaft und der Elternräte haben den Rahmen der Elternzusammenarbeit erneuert. Entstanden sind drei Reglemente, welche seit August 2021 verwendet werden:
Präambel Reglemente Zusammenarbeit Eltern und Schule
Verbindliche Schulische Anlässe
Recht auf Schulbesuch am Wohnort
Jedes Kind hat gemäss Volksschulgesetz Anspruch auf den Schulbesuch am Wohnort, nicht jedoch auf eine Zuteilung in ein bestimmtes Schulhaus oder zu einer bestimmten Lehrperson.
Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt, welche die Volksschulverordnung* vorgibt:
* Volksschulverordnung (VSV), § 25
Abgeleitet von oben erwähnten Gesetzesgrundlagen und aufgrund der Anzahl Schüler und Schülerinnen können sich die Einzugsgebiete für die einzelnen Kindergärten und Schulhäuser von Jahr zu Jahr verändern. Bei einem Stufenübertritt kann es zu einem Schulhauswechsel kommen.
Zuteilungsgesuche
Gesuche und Zuteilungswünsche werden nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen von zwingenden Gründen bewilligt. Organisatorische Gründe der Eltern hinsichtlich Schulwegbegleitung oder Betreuung, der Wunsch um gemeinsame Zuteilung mit Geschwistern oder Freunden in die gleiche Schule, Klasse oder Gruppe sowie der Wunsch nach einer bestimmten Lehrperson können nicht berücksichtigt werden. Diese Gründe stellen kein Zuteilungskriterium dar.
Versand der Zuteilungsbriefe
Die Zuteilungsbriefe werden Ende Mai / Anfang Juni verschickt. Vorgängig kann keine Auskunft über die Zuteilung gegeben werden.
Unabhängig davon, welchem Schulhaus Ihr Kind zugeteilt wird: bitte unterstützen Sie es, indem Sie mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn den Schulweg einüben und die Vorfreude auf das Neue wecken.